Garantieabwicklung - Allgemeines

Unterschied Garantie & Gewährleistung

Gewährleistung und Garantie werden leider häufig gleichgesetzt. Deshalb erklären wir nachfolgend die Rechtslage bei Reklamationen und fassen die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung zusammen.

Gewährleistung

Gewährleistung (auch gesetzliche Mängelhaftung) definiert eine gesetzlich geregelte 24-monatige Nachbesserungspflicht ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden oder veranlagt waren. Zugunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 12 Monaten (6 Monate für Verträge, die vor dem 01.01.2022 geschlossen wurden) nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand (siehe BGB § 477 Beweislastumkehr). Bemerkt der Kunde später als 12 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss der Kunde beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Garantie

Eine Garantie definiert eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten. Sie ist damit eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Herstellers oder Händlers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen).

Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

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Alle Notebook Hersteller bieten eine direkte Garantieabwicklung für defekte Geräte an. Selbstverständlich können wir die Garantieabwicklung für Sie übernehmen, allerdings empfehlen wir die direkte Abwicklung mit dem Hersteller, weil es Aufwand vermeidet und die Wege und vor allem der Zeitaufwand stark verkürzt wird.

Die Hersteller/Modelle unterscheiden sich in den Garantieleistungen wie folgt:

Bring-In Service:

Hier muss das Gerät  auf eigene Kosten zum Hersteller eingesendet werden. Nach erfolgter Reparatur erfolgt der kostenlose Rückversand.

Pick-Up & Return Service:

Bei dieser Garantieart wird das Gerät kostenlos durch ein vom Hersteller beauftragtes Transportunternehmen abgeholt. Nach abgeschlossener Reparatur erfolgt der kostenlose Rückversand.

Vor-Ort Service:

Im Schadensfall wird ein vom Hersteller beauftragter Service-Techniker das Gerät "Vor-Ort" reparieren. Allerdings räumt sich der Hersteller bei sogannten CRU's (Customer Replaceable Units) das Recht ein, den Austausch der defekten Komponenten durch den Kunden vornehmen zu lassen, wenn es dem Kunden zumutbar ist. Dies betrifft leicht austauschbare Teile wie z.B. Tastatur, Akku, Festplatte/SSD und Arbeitsspeicher.

Wichtiger Hinweis:

Sollte der Hersteller eine unsachgemäße Handhabung feststellen (z.B. Wasser- oder Sturzschaden) wird automatisch ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag erstellt. Die Kosten hierfür sind von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich und bewegen sich im Rahmen von ca. 50,00 bis 100,00 EUR. Sollte eine Garantieabwicklung über uns veranlasst werden und eine unsachgemäße Handhabung seitens des Hersteller festgestellt wird, werden wir die entstehenden Kosten entsprechend weiterbelasten.